VPPÖ-Mitteilungen Archiv
 
Achtung Irish-Tinkerzüchter!
Irisch Tinker Laut EU-Verordnung müssen alle Zuchttiere mindestens eine Abstammung nachweisen.

Diese Regelung gilt ab 01.01.2009 bei Neubedeckungen auch für Irish-Tinker.

Fohlen, Stuten und Hengste die keine Generation nachweisen können, werden nicht mehr als Zuchttier anerkannt.

Zucht und Deckrechte vor dieser Regelung (01.01.2009) werden anerkannt

Der Vorstand des VPPÖ
 

Mitteilung für die Züchter der Rasse IRISH TINKER (31.03.2009)

 

Achtung Irish-Tinkerzüchter!
Irisch Tinker Laut EU-Verordnung müssen alle Zuchttiere mindestens eine Abstammung nachweisen.

Diese Regelung gilt ab 01.01.2009 bei Neubedeckungen auch für Irish-Tinker.

Fohlen, Stuten und Hengste die keine Generation nachweisen können, werden nicht mehr als Zuchttier anerkannt.

Zucht und Deckrechte vor dieser Regelung (01.01.2009) werden anerkannt

Der Vorstand des VPPÖ
 

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Mitteilung an alle Züchter (03.02.2009)

Eine Zuchtstute vor dem 3. Lebensjahr.

Laut Tierschutzgesetz ist es so gehandhabt, dass beim Pferd jedes Jahr als volles Jahr dazu gerechnet wird (dh ab 1.1. wird es als Jahr angerechnet).
Das Problem ist, dass manche Rassen Spätentwickler sind und daher es erst ab dem 4. Lebensjahr günstig wäre.

Antrag auf Änderung der Allgemeinen Zuchtordnung:

Zuchtstuten sollen das 3. Lebensjahr vollendet haben, bevor sie erstmals bedeckt werden.
Züchter die diese Regelung nicht einhalten, bekommen für diese Fohlen keinen Abstammungsnachweis inkl. Zuchtbescheinigung.
Diese Regelung gilt laut Zuchtausschuss ab dem 01.02.2009

Mit freundlichen Grüßen.
Der Zuchtausschuss des VPPÖ 

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Mitteilung für die Züchter dieser Rassen (03.02.2009)

Rasse: Reitpony, Reit – und Turnierpony für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Herkunft: Kreuzungszucht aus österr. und ausländischen Ponyrassen, sowie Araber, Anglo-Araber, Vollblut, Warmblut sowie alle sog. Partbreds ,Paint, Lewitzer, Ukrainer

Bei der Sitzung des Zuchtausschuss vom 29.11.2008 wurde für die Pferderasse Reitpony folgendes beschlossen.

Zur Ausstellung von Equidenpässen mit Abstammungsnachweis inkl Zuchtbescheinigung werden nur mehr die  oben angeführten Pferderassen als Kreuzungszucht für Reitpony anerkannt. Laut EU Anforderung ist bei den Stuten eine Generation erforderlich.

Die Feldprüfung bei der Hengstleistungsprüfung wird durch die Rittigkeit des Pferdes ersetzt.

Eigenleistungen im Sport werden anerkannt


Rasse: Connemara wird in Connemarapony und Connemara unterteilt.

Ein Connemara bis Stockmass 148 cm wird als Connemarapony bezeichnet.

Ab 149 cm wird die Bezeichnung als Connemara geführt.

Die Feldprüfung bei der Hengstleistungsprüfung wird durch die Rittigkeit des Pferdes ersetzt.

Eigenleistungen im Sport werden anerkannt

Mit freundlichen Grüßen.

Der Zuchtausschuss des VPPÖ

 

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Dementi (03.02.2009)

An alle Mitglieder des VPPÖ und die es erfreulicher Weise noch werden wollen.

Zur besseren Information über den Verband möchte der Vorstand des VPPÖ darauf hinweisen, dass wir die Zuchtrechte seit September 2006 österreichweit und die Anerkennung von den LLWK haben, um Pferdepässe inkl. Zuchtbescheinigung ausstellen zu können.

Erst kürzlich wurde bei einem Mitglied des VPPÖ, von einem Mitarbeiter eines anderen Zuchtverbandes behauptet, das unsere Pferdepässe ungültig wären, da wir keine Zuchtrechte hätten. Dieser Vorfall hat sich in der Steiermark zugetragen, wo wir natürlich auch eine unserer Zuchtanerkennungen haben.

Zu diesem Vorfall werden sich Ministerien und LLWK annehmen, wo wir auch eine Beschwerde eingebracht haben.

Mit freundlichen Grüßen.

Der Präsident des VPPÖ
Wokurek Günter

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